Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Förderung des Anbaus, der Verarbeitung und des Absatzes von Wildfrüchten, die Konzentration des Angebotes und die Stärkung der Marktposition, die Marktforschung, Produktentwicklung, Produkteinführung und die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Züchtung, der Produktionstechnologie, der Verwertungsmöglichkeiten und der Verarbeitung.
Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die gemeinsame Nutzung von Technik (Ernte, Lagerung, Aufbereitung) zur Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse.