Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Durchführung des PS-Lotterie-Sparens in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt im Auftrag der Sparkassen in den genannten Ländern.
Durch die Gesellschaft werden Lose ausgegeben und Ausspielungen durchgeführt.
Der Verkauf der Lose des PS-Lotterie-Sparens erfolgt über die Sparkassen in den in Satz 1 genannten Ländern.
Die Gesellschaft kann Dienstleistungen nach Absatz 1 auch für andere Sparkassen-Lotterien erbringen.