Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Straßen und Gemeinschaftseinrichtungen auf dem Gelände des Gewerbeparks, deren Nutzung und Verwaltung, die Erfüllung und Wahrnahme von Rechten und Pflichten, die mit der Gesamterschließung der anliegenden Grundstücke der Gesellschafter im Zusammenhang stehen, einschließlich der dazu erforderlichen Einräumung von Grunddienstbarkeiten und die Koordinierung der Zusammenarbeit der Gesellschafter zur Erreichung dieses Zwecks.