Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb,
die Bebauung und
Unterhaltung sowie
die Verwaltung von Grundbesitz und
der darauf gegründeten Einrichtungen.
Die Tätigkeit der Gesellschaft soll in erster Linie sich auf Grundbesitz beziehen, der wissenschaftlichen Einrichtungen und Betrieben dient.