Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang
- mit einer Baubetreuung, einer Bauträgerschaft, der Maklertätigkeit gem. § 34c GewO und der Bauleitung, Bauplanung sowie der Wohnungs- und Immobilienverwaltung stehen,
- die im Bereich des Baugewerbes, Ausbaugewerbes und des Garten- und Landschaftsbaus stehen
sowie als Nebengewerbe die Vermittlung und der Verkauf von Zertifikaten für Kraftfahrzeuge.