Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung beweglichen Vermögens,
die Verpachtung, Vermietung sowie Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien,
die Projektentwicklung und Projektsteuerung bei Bauinvestitionen,
die Erbringung von Hauswart und Hausmeisterleistungen,
sowie von Büro- und Verwaltungsdienstleistungen sowie
Fahr- und Kurierdienstleistungen.