Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
Die Erbringung von Ingenieur- und Architektenleistungen entsprechend den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im Umfang der jeweils gültigen Fassung;
die Wahrnehmung von Projektmanagement und Projektsteuerleistungen;
die Erstellung von Gutachten;
der Erwerb und die Entwicklung
von Grundstücken und Liegenschaften;
die Erbringung von Leistungen
als Erschließungsträger bis zu einem
Gesamterschließungsaufwand von
1.000.000,00 € (Brutto)
je Maßnahme sowie
die Erbringung sonstiger
ingenieurtechnischer Service- und
Dienstleistungen.