Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Landwirtschaftsprodukten und Landmaschinen, die Vermietung von Landmaschinen, Geräten und Anlagen aller Art, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Bereich, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.