Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Freizeitstätten einschließlich der dazugehörigen Restaurations- und Gaststättenbetriebe, der Betrieb von Campingplätzen, Feriendörfern und sonstigen Freizeiteinrichtungen. Die Gesellschaft darf ferner das Marketing im Sinne von Beratung, Werbefotografie und Handel, des Weiteren die Beratung in Fragen der Betriebsorganisation und industrieller Projektberatung betreiben.