Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. die Erstellung fundierter Weiterbildungskonzepte und Mitarbeiterförderungsprogramme unter Zugrundelegung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse;
2. auf (1.) aufbauend die Veranstaltung entsprechender Aus- und Weiterbildungsprogramme mit hohem theoretischen Anspruchsniveau - diese Veranstaltungen werden vorwiegend von Akademikern geleitet, die zugleich angehalten sind, die Umsetzbarkeit der theoretischen Ansätze in die Praxis zu prüfen;
3. die Koordinierung und Organisation durch Dritte veranstalteter Qualifizierungsmaßnahmen (vor allem durch Nutzung der akademieeigenen Räumlichkeiten);
4. die Ausrichtung von Fachtagungen und Kolloquien in enger Zusammenarbeit mit Fachhochschulen bzw. Universitäten;
5. sich aus der Situationsanalyse ergebende betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen