Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind
- die Steuerung von Planung und Durchführung
von Projekten der Stadt- und
Umlandentwicklung im kommunalen,
gewerblichen, industriellen sowie
land- und forstwirtschaftlichen Bereich;
- die Prüfung, die Beschaffung bzw.
Bereitstellung und der Vertrieb dafür
geeigneter Unterlagen, Dokumentationen,
Stoffe, Waren, Anlagen, Maschinen und
Geräte;
- die Finanzierungsvermittlung und
Vermarktung von Projekten, Produkten und
Dienstleistungen der Stadt- und
Umlandentwicklung sowie
- die Erbringung entsprechender Schulungs-,
Forschungs-, Beratungs- und
Entwicklungsleistungen.