Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Garten- und Landschaftsbau sowie der Handel mit Pflanzen und gärtnerischem Zubehör.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, gleichartige Unternehmen übernehmen und sich an solchen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.