Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Abnahme und Aufbereitung von Baumisch- und Reststoffabfällen sowie anderer Materialien und deren Verwertung,
ausgeschlossen Sonderabfälle.
Weiterhin die Entwicklung von Verfahren, die diesem Zweck dienen,
sowie Erd-, Tief- und Umweltschutzbau,
erdverlegter Druckleitungsbau,
Trinkwasser (mit Druckprüfung und Desinfektion) sowie
Straßenbau.