Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Im Land Brandenburg behinderte, kranke und sozial benachteiligte Menschen zu unterstützen, Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen sowie Arbeitskräfte für Tätigkeiten in sozialen Bereichen auszubilden. Die Gesellschaft kann für diese Aufgaben Immobilien anmieten oder erwerben. Die Gesellschaft betreibt die Einrichtungen unmittelbar selbst und wird nicht als Hilfsperson im Sinne von § 57 AO tätig.