Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ver- und Bearbeitung landwirtschaftlicher Produkte; der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Erzeugnissen aus landwirtschaftlichen Produkten; allumfassende Versorgungsleistungen für landwirtschaftiche Betriebe und landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Versorgungsbetriebe. Ausgeschlossen sind Geschäfte mit besonderer Erlaubnis, solange eine solche nicht vorliegt. Ferner kann sie in Kommanditgesellschaften als Komplementär eintreten.