Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen aller Art zur Freizeitgestaltung einschließlich der Errichtung und des Betriebes von Spielstätten, des Erwerbs, des Aufstellens und Betreibens von Unterhalts-, Geldspiel- und Warenautomaten jeglicher Art sowie die Durchführung aller Geschäfte, die diesem Unternehmen zweckdienlich oder förderlich sind.