Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Tätigkeiten im Sinne des
§ 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung,
ferner der gewerbliche Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
die Entwicklung maritimer Projekte und Bau von Sportbooten
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.