Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und der Betrieb von Landwirtschaften aller Art sowie die Herstellung und Handel mit Erzeugnissen und Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich, Ankauf und Verkauf, die Anpachtung und Verpachtung von landwirtschaftlich zu nutzendem Boden, die treuhänderische Verwaltung solchen Bodens sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften.