Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Herstellung, Veredlung und Vertrieb von Draht- und Faserwerkstoffen
b) Technische Beratung zu Werkstoffen und deren technologischen Behandlung
c) Entwicklung und Bau von Anlagen zur Herstellung und Veredlung von Draht- und Faserwerkstoffen, Entwicklung von Werkstoff-Technologien