Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Industrie, des Handels und der Wirtschaft sowie von ArbeitnehmerInnen im Bereich der Informationsforschung, der Marktwirtschaft, des gesamten Rechts- und Rechnungswesens, der Datenverarbeitung und
die Durchführung von Hilfeleistungen für Jugendämter nach den gesetzlichen Bestimmungen der Kinder- und Jugendhilfe und
die Durchführung von Hilfeleistungen für Ämter mit hilfebedürftigen Menschen nach den gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. soziale Migrationsarbeit, Integrationsarbeit für Arbeitslose, Sprachvermittlungsangebote, Betrieb von Übergangswohnheimen und die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.