Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die gesamte Organisation, das Management und die Logistik für die Abnahme, Aufbereitung und Verwertung von organischen und anorganischen Substanzen im Rahmen der nationalen und internationalen gesetzlichen Abfall- und Reststoffverwertungsvorschriften; Recycling und Wandlung; die Abnahme der Abprodukte und Verarbeitung dieser Produkte und deren Vermarktung; Rekultivierungsplanung und Durchführung dabei inbegriffener Aussaaten und Bepflanzungen; Teichsanierung. Es werden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne der §§ 5 und 12 Abfallbeseitigungsgesetz ausgeübt.
Recycling und Wandlung, Gewinnung und Verkauf von Kies und Sand, Recycling und Sortierung von Bauabfällen.