Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb, Vermietung, Tuning und Service für Fahrzeuge, Maschinen und Motoren sowie die Ausführung damit zusammenhängender Geschäfte. Die Errichtung und Unterhaltung von Werkstätten, Dienstleistungs-, Handwerksbetrieben und Läden. Forschung und Entwicklung sowie die Produktion von Automaten und Maschinen. Das Aufstellen und Betreiben von Verkaufs- und Verleihautomaten. Die Durchführung von Events und Tanzveranstaltungen und die Errichtung, Unterhaltung und Verpachtung von Discotheken, Bar- und Gastronomiebetrieben sowie die Vermietung, Verpachtung von Räumen für Veranstaltungszwecke. Die Beratung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Das Errichten und Betreiben von Handelsunternehmen und Ladengeschäften sowie der Im- und Export von Wirtschaftsgütern, soweit eine staatliche Genehmigung dafür nicht erforderlich ist.