Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Handel mit Kraft- und sonstigen Fahrzeugen und die damit verbundenen Arbeiten sowie der Handel mit Zubehör und Ersatzteilen;
- die Verglasung, Lackierung, Beschriftung und Gestaltung von Fahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen und Gegenständen aller Art;
- Reifenservice einschließlich Handel und Vertrieb;
- Herstellung und Vertrieb von Kfz-Kennzeichen und Schildern aller Art zu sonstigen Verwendungen;
- Zulassungsdienst für Kraftfahrzeuge;
- Abschleppdienst sowie Transporte aller Art