Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Planung, der Erwerb, die Entwicklung und die Verwertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die gewerbemäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume bzw. deren Nachweis im Sinne von § 34c Abs. 1a der Gewerbeordnung sowie die Übernahme und die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten sowie Serviceleistungen für Vermögensverwalter, Insolvenzverwalter und Testamentsvollstrecker.