Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen, insbesondere zur Abwicklung oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, die Erbringung von Dienstleistungen und kaufmännische Beratung im Rahmen der vorbeschriebenen Tätigkeiten mit Ausnahme der Rechts- und/oder Steuerberatung