Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Produktion und Vermarktung von Tieren, insbesondere Schweinen.
Der Handel, Import, Export, An- und Verkauf mit genehmigungsfreien Waren aller Art sowie die Übernahme von Handelsvertretungen und Handelsagenturen.