Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Gaststätten und Beherbergungsobjekten, Tanzlokalen, Diskotheken, Videotheken und Spielotheken, deren Vermietung und Verpachtung;
Durchführung von Freizeit- und Vergnügungsveranstaltungen aller Art einschließlich Marktveranstaltungen;
Vermietung und Verpachtung von technischen Geräten für die o. g. Zwecke und Veranstaltungen;
Groß- und Einzelhandel mit elektronischen und elektrotechnischen Geräten sowie Erzeugnissen der Unterhaltungsindustrie und Bühnentechnik;
Groß- und Einzelhandel mit Erzeugnissen der Veranstaltungstechnik