Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit Rinderzucht, Rinderhaltung und Milchproduktion sowie auch die Führung einer Landwirtschaft einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen und in den Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, die Geschäftsführung zu übernehmen.