Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erzeugung von und die Versorgung mit Elektrizität und Wärme
sowie Umweltschutz und
kommunale Dienstleistungen
sowie der Kauf, die Entwicklung und
die Bewirtschaftung von Immobilien
einschließlich der Erbringung von hierzu
gehörenden Dienstleistungen.