Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Brunnenausbaumaterial, Brunnenrohren aus Kunststoff bzw. Metall, Pumpentechnik und Steuerungen einschließlich spezifischer Produkte, welche für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brunnenanlagen erforderlich sind; der Handel mit Bohrspülungsprodukten und Dichtungsmaterialien für den Brunnen- und Spezialtiefbau; Vertrieb von technischen Einrichtungen und Baumaschinen