Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Montage und Wartung von Verkehrstechnik- und Fahrleitungsanlagen für elektrische Nahverkehrs- und Fernbahnen, 50 Hz Kabel- und der Leitungsbau, die Montage von Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 30 kV, bei Telekommunikations- und Beleuchtungsanlagen, Hausanschlüssen sowie steuerungs- und signaltechnischen Arbeiten mit den zugehörigen Tiefbauarbeiten und grabenlosen Querungen (HDD).