Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Promotion von Waren und Produkten aller Art, Vermittlung von Verträgen im Bereich Energie, Telekommunikation und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Werbung, die Planung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Online-Marketing, Online-Dienstleistungen, dem Betrieb von Internet-Plattformen und Handel mit Internetdomains, die Erstellung und Betreuung von Webseiten und Grafikdesign, die Beratung anderer Unternehmen in Fragen des E-Commerce und der Unternehmensberatung, die Produktion digitaler Unterhaltungsmedien für Erwachsene, die Erstellung von Inhalten im Bereich der Erwachsenenunterhaltung sowie deren Vermarktung über digitale Plattformen, Kurierfahrer und Lieferdienste bis 3,5 t. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.