Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von auf Dauer angelegten Mehrheitsbeteiligungen und Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen und
auch das Kaufen, das Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen nur im eigenen Namen
nicht als Dienstleistung für Dritte,
die Verwaltung eigener Vermögenswerte und
die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Verwaltungs- und Vermittlungsdienstleistungen.
Die Gesellschaft organisiert die Unternehmensstruktur von ihr gehaltener Tochtergesellschaften als obere Hierarchieebene und regelt leitend die interne Organisation der Gesellschaften.