Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehen nach
§ 34c GewO sowie
die Tätigkeit als Versicherungsmakler nach § 34d GewO.
Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit zukünftig auch auf weitere erlaubnispflichtige Finanz- und Versicherungsvermittlungen, insbesondere nach
§ 34f GewO (Finanzanlagenvermittlung) und § 34i GewO (Immobiliendahrlehnsvermittlung) sowie auf damit zusammenhängende Dienstleistungen erweitern.