Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen Management, IT und Vertrieb sowie die Entwicklung und Vermarktung nicht genehmigungspflichtiger Dienstleistungen jeder Art.