Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von eigenem Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von mehrheitlichen Beteiligungen an einer Vielzahl von anderen Unternehmen im In- und Ausland und von Immobilien
sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den Beteiligungsgesellschaften sowie Dritten, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.