Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten, gewerbliche Räume oder Wohnräume gemäß § 34c GewO;
die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume gem. § 34c GewO;
der An- und Verkauf sowie die Vermarktung von Immobilien;
die Vermittlung von Handwerks- und Dienstleistungen;
die Ausführung von zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten.