Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Die Gesellschaft fördert außerdem Wissenschaft und Forschung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Betrieb, Erweiterung und Förderung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere durch den Betrieb eines Krankenhauses, einschließlich aller dazugehörenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Versorgungsangebote sowie der Entwicklung sachgerechter Hilfeangebote.
Darüber hinaus wird der Zweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft gem. § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung.