Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Baumanagement,
Vergabe von Bauaufträgen an Nachunternehmer,
Verhandlungen und Akquisition von Bauaufträgen,
erlaubnisfreie Unternehmensberatung,
Kauf und Verkauf von Firmen,
der An- und Verkauf von Immobilien zu eigenen Zwecken auf eigene Rechnung ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO, außerdem
der Handel mit Waren verschiedenster Art, insbesondere Baustoffe sowie deren Im- und Export sowie
die Ausführung von Trockenbauarbeiten