Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Beschäftigungsverhältnissen im In- und Ausland sowie
die Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Personalfindung, Werbung, Marketing und Produktauswahl sowie
die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmenden) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleihende) im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.