Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
die Planung, Errichtung, Sanierung, Erhaltung, Verpachtung, Vermietung, Verwaltung und Vermarktung von Gebäuden für eigene oder fremde Rechnungen;
die kaufmännische und technische Betreuung und Verwaltung von Bauvorhaben;
die Bauträgertätigkeit, Baubetreuung sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen jeder Art (jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte) und die Verwaltung eigenen Vermögens