Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
das Halten von Beteiligungen sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften und
die Überlassung wie Verwertung von Namens-, Bild- und Tonrechten (insbesondere im Rahmen von Werbe- und Sponsoringverträgen) sowie sonstigen immateriellen Wirtschaftsgütern von Profisportlern.
Erlaubnispflichtige Leistungen sind ausgeschlossen.