Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, die Übernahme von operativen Holdingfunktionen für Beteiligungen in eingenem Namen, nicht als Dienstleistung für Dritte oder für Rechnung Dritter.