Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Verwaltung eigener und fremder Vermögen, Wohnungs- und Gebäudeverwaltung, Vermietung, Anmietung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie das Betreiben von Hotel und Gaststätten