Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und
das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland
sowie die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber direkt und indirekt beteiligten Gesellschaften auch gegen Entgelt,
soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht der Erlaubnis bedarf.