Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Einbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in den Bereichen Medien und Marketing, insbesondere die Content-Erstellung für soziale Netzwerke, die Optimierung der Online-Sichtbarkei, die Entwicklung maßgeschneiderter Social-Media Strategien, die Planung und Durchführung von Social-Media Werbekampagnen sowie die Unterstützung beim Aufbau und der Pflege der Community auf den sozialen Netzwerken.