Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Gründung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Entwicklung, des Betriebs und der Vermarktung von Internetplattformen, Softwarelösungen und digitalen Geschäftsmodellen.
Die Gesellschaft kann selbst Unternehmen gründen, Beteiligungen erwerben und verwalten sowie eigene Projekte im Bereich Softwareentwicklung und digitalen Dienstleistungen betreiben.