Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung, sowie deren sonstige Verwertung. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Finanzinstrumente aller Art sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere dessen Erwerb, Verwaltung und Verwertung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.