Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist:
Beteiligung an Unternehmen:
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeglicher Art, insbesondere an Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.
Vermögensverwaltung:
Die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs, des Haltens, der Verwaltung und der Veräußerung von Wertpapieren, Aktien, Exchange-Traded Funds (ETFs), Kryptowährungen und anderen Finanzinstrumenten.
Handel an Börsen:
Der Handel mit Aktien, ETFs, Kryptowährungen und anderen Finanzinstrumenten an in- und ausländischen Börsen.
Erlaubnispflichtige Leistungen nach dem KWG werden nicht erbracht.