Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Online-Portals zur Erfassung und Verwaltung privater Gegenstände der Nutzer und eines hiermit verbundenen sozialen Netzwerks;
der An- und Verkauf von Merchandising-Waren über das Internet (insbesondere Textilien, Werbeartikel und ähnliche Waren);
die Organisation von Veranstaltungen verschiedener Art sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen und die Beratung von Unternehmen.